Zwei Faktoren werden miteinander multipliziert um ein solches Produkt zu erhalten. Allgemein ergibt sich das Verhältnis wie folgt: Produkt = Faktor · Faktor.
Standardmäßig wird beiden Ehepartnern die Lohnsteuerklasse IV automatisch zugewiesen, wenn beide berufstätig sind und nicht die Kombination der Steuerklassen III und V wählen. Ehepaare, die dauerhaft getrennt leben, müssen wieder die Steuerklassen I beziehungsweise Steuerklasse II wählen.
Bei der Steuerklassenwahl 3 und 5 geht man davon aus, dass der in die Lohnsteuerklasse 3 eingestufte Ehepartner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. In der Steuerklasse 5 ist der Abzug vom Lohn relativ gesehen höher als in den Steuerklassen 3 und 4.
Steuerklassenwechsel für VerheirateteNach der Heirat ordnet euch das Finanzamt automatisch in die Steuerklasse 4 ein. Diese ist die richtige Wahl, wenn ihr ein fast gleich hohes Einkommen habt. Wenn du und dein Partner unterschiedlich viel verdient, ist ein Wechsel in die Kombination 3/5 sinnvoll.
Der berufstätige Partner sollte dann die Steuerklasse 3 nutzen, während der andere Ehepartner in die Steuerklasse 5 eingeordnet wird. Befinden sich jedoch beide Eheleute im Ruhestand und haben ein ähnlich hohes Einkommen, bietet sich die Steuerklassenkombination 4/4 an.
Die Kombination der Steuerklassen III und V ist dann am günstigsten, wenn Sie und Ihr Ehepartner stark unterschiedlich hohe Einkommen haben. Dies ist der Fall, sobald der höhere Arbeitslohn mindestens 60 Prozent Ihres gesamten Ehepaar-Einkommens ausmacht.
Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator, der sich bei unterschiedlich hohen Arbeitslöhnen der Ehegatten/Lebenspartner aus der Wirkung des Splittingverfahrens in der Veranlagung errechnet.
Die Kombination 3/5 kann sinnvoll sein, wenn die Höhe der Einkommen etwa in einem Verhältnis von 60:40 zueinander liegt und der Mehrverdiener sich für Steuerklasse 3 entscheidet. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen wird dann automatisch in Steuerklasse 5 eingetragen.
Steuerklasse 1 kommt für alleinstehende, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Personen in Frage. Einen großen Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 gibt es nicht. Lohntsteuerlich werden Sie in beiden Steuerklassen gleich behandelt.
Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im deutschen Steuerrecht, der bei der Besteuerung der Eltern einen bestimmten Geldbetrag steuerfrei stellt. Beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag in jedem Fall angerechnet.
Die Steuerklassen beim EhegattensplittingDie Zusammenveranlagung für die Einkommenssteuer ist für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner möglich. Diese befinden sich in der Regel in der Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4. Das Ehegattensplitting kann bei der Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 angewendet werden.
Mit dem zusätzlichen Faktor bei Steuerklasse IV soll erreicht werden, dass bei dem jeweiligen Ehepartner mindestens die ihm persönlich zustehenden Abzugsbeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Kinderfreibetrag).
Faktoren sind die Zahlen, die oder mit denen multipliziert wird. Das Ergebnis einer Multiplikation heißt auch das Produkt der Faktoren. Der Faktor, der multipliziert wird, heißt manchmal auch Multiplikand, der Faktor, mit dem multipliziert wird, Multiplikator.
Die Steuerklasse 1 ist für Singles oder nicht mehr verheiratete Steuerzahler vorgesehen. Diese Klasse richtet sich demnach an Personen, die ledig, unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind.
Sie haben in Steuerklasse 1 und 4 die gleichen Abzüge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Krankenversicherung und mehr. Gegenüber Steuerklasse 1 haben Sie keine finanziellen Vorteile. Der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 ist der Kinderfreibetrag.
Wann lohnt sich Ehegattensplitting – Die Faustformel zur Wahl der Steuerklassen. Der Partner mit dem höheren Einkommen sollte die Steuerklasse 3 wählen. Bei annähernd gleichem Einkommen können beide die Steuerklasse 4 wählen. Wer mehr als 60 Prozent zum Gesamteinkommen beiträgt, der sollte die Steuerklasse 3 wählen.
Eine Heirat ist steuerlich also dann besonders sinnvoll, wenn es große Einkommensunterschiede zwischen den beiden Partnern gibt. Sollte dies bei dir zutreffen, spricht nichts gegen eine Steuerspar-Hochzeit.